Umzugsaufträge für Transportunternehmen: Werden Sie Subunternehmer für Umzüge in Bayern.

Ruck Zuck Umzug vergibt Umzüge, Be- und Entladen, Montagen und Entrümpelungen in der Oberpfalz und ganz Bayern an feste Partnerunternehmen – aus Deutschland und der EU. Fester Preis je Auftrag, Abrechnung per Gutschrift, keine eigene Akquise.

Was Sie als Partner bekommen

Regelmäßige Aufträge ohne Akquise

Wir gewinnen die Kunden, planen die Termine und geben Ihnen den Einsatz mit allen Eckdaten weiter. Sie fahren – Angebote schreiben und Kunden nachtelefonieren müssen Sie nicht.

Fester Preis je Auftrag

Jeder Einzelauftrag nennt vorab Datum, Ort, Umfang und Ihren Nettopreis. Was Sie annehmen, gilt – ohne Nachverhandlung am Umzugstag.

Zahlung in Raten per Gutschrift

Sie schreiben keine Rechnung. Wir rechnen im Gutschriftverfahren ab und zahlen in drei Raten je Auftrag – 40 % nach dem Beladen, 40 % nach dem Entladen, 20 % nach der Schadensanzeigefrist.

Abrechnung in Deutsch oder Englisch

Auftrag, Rahmenvertrag und Gutschrift bekommen Sie wahlweise auf Deutsch oder Englisch – auch als Partner aus Italien, Polen oder einem anderen EU-Land.

So läuft es ab

Bewerben

Das Formular unten genügt: Firma, Sitz, Einsatzgebiet, Fahrzeuge. Nachweise brauchen Sie jetzt noch nicht.

Onboarding-Link erhalten

Passt es für beide Seiten, schicken wir Ihnen einen persönlichen Link. Dort laden Sie Gewerbe- und Versicherungsnachweis hoch und hinterlegen Ihre Bankverbindung.

Rahmenvertrag akzeptieren

Einmal lesen, einmal bestätigen – der Rahmenvertrag regelt Ablauf, Raten und Storno für alle künftigen Aufträge. Er liegt auf Deutsch und Englisch vor.

Aufträge per Link annehmen

Jeder Auftrag kommt per E-Mail mit Annahme-Link und Frist. Sie nehmen an, was zu Ihnen passt – und lassen liegen, was nicht passt.

Was Sie mitbringen

Vier Dinge prüfen wir vor dem ersten Auftrag. Die Nachweise laden Sie im Onboarding hoch – nicht jetzt.

  • Gewerbe oder Handelsregister

    Ein angemeldetes Transport- oder Umzugsgewerbe, in der EU der entsprechende Registerauszug (z. B. Visura in Italien).

  • Betriebshaftpflicht

    Ohne Betriebshaftpflicht keine Zusammenarbeit. Eine Verkehrshaftungsversicherung ist von Vorteil, aber keine Bedingung.

  • USt-IdNr. für EU-Partner

    Partner außerhalb Deutschlands brauchen eine gültige USt-IdNr. – die Gutschrift läuft dann im Reverse-Charge-Verfahren.

  • Eigenes Team und Fahrzeug

    Mindestens ein Fahrzeug und ein eingespieltes Team. Auch Teilaufträge sind möglich – etwa nur Be- und Entladen oder nur Montage.

Faire Regeln, vorher schriftlich

Was Sie bekommen und wann, steht im Rahmenvertrag – bevor Sie den ersten Auftrag annehmen.

40 / 40 / 20

Ratenzahlung je Auftrag

40 % nach dem Beladen, 40 % nach dem Entladen, 20 % nach Ablauf der Schadensanzeigefrist. Jede Rate als Gutschrift, ohne dass Sie eine Rechnung schreiben.

40 / 50 / 10

Bonusstufe für bewährte Partner

Wer zuverlässig liefert, wechselt auf 40 / 50 / 10 – mehr Geld direkt nach dem Einsatz, weniger Einbehalt.

Storno

Klare Storno-Regeln

Sagt der Kunde ab, sind Sie am Ausfallgeld beteiligt. Sagen wir kurzfristig ab, gibt es eine Pauschale. Sagen Sie nach Annahme ab, gilt die Vertragsstrafe des Rahmenvertrags. Alles in Prozent und Stunden festgeschrieben – nicht nach Laune.

Was Partner uns fragen.

  • Ruck Zuck Umzug. Wir schließen den Vertrag mit dem Kunden, tragen die Verantwortung ihm gegenüber und rechnen mit ihm ab. Sie arbeiten als Subunternehmer für uns – auf Basis eines Rahmenvertrags und eines Einzelauftrags je Einsatz.

  • In drei Raten je Auftrag: 40 % nach dem Beladen, 40 % nach dem Entladen, 20 % nach Ablauf der Schadensanzeigefrist. Bewährte Partner wechseln auf 40/50/10. Jede Rate wird per Gutschrift ausgezahlt – Sie schreiben keine Rechnung.

  • Nein. Wir rechnen im Gutschriftverfahren ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG): Sie erhalten je Auftrag eine Gutschrift mit allen Pflichtangaben als PDF, in Deutsch oder Englisch. Partner aus dem EU-Ausland erhalten die Gutschrift mit Reverse-Charge-Hinweis.

  • Ja. Jeder Auftrag kommt als Link mit Datum, Ort, Umfang und Festpreis. Sie nehmen ihn an oder lassen ihn verstreichen – ohne Begründung. Verbindlich wird es erst mit Ihrer Annahme; danach gelten die Storno-Regeln des Rahmenvertrags.

  • Beim Kunden treten Sie im Auftrag von Ruck Zuck Umzug auf. Eigene Werbung, eigene Angebote oder ein Direktgeschäft mit unseren Kunden sind während der Zusammenarbeit und für die im Rahmenvertrag genannte Frist danach nicht erlaubt.

  • Schäden werden dokumentiert und mit Ihrer Betriebshaftpflicht bzw. Verkehrshaftungsversicherung reguliert. Die dritte Rate (20 % bzw. 10 %) wird deshalb erst nach der Schadensanzeigefrist fällig. Ohne Betriebshaftpflicht ist keine Zusammenarbeit möglich.

  • Ja. Wir arbeiten mit Partnern aus Deutschland und allen EU-Ländern. Sie brauchen eine gültige USt-IdNr., Ihre Unterlagen und die Abrechnung bekommen Sie auf Wunsch auf Englisch. Partner aus der Schweiz und dem Vereinigten Königreich können wir derzeit nicht aufnehmen.

  • Für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht. Ab 3,5 t brauchen Sie die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Den Nachweis laden Sie im Onboarding hoch; ohne Lizenz vergeben wir an Sie nur Aufträge, die mit Fahrzeugen bis 3,5 t machbar sind.

Als Partner bewerben

Fünf Minuten, keine Anhänge. Wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Werktage – per E-Mail oder Telefon.

Ihr Unternehmen
Ansprechpartner
Bevorzugte Sprache für Aufträge und Abrechnung *
Einsatz und Ausstattung
Einsatzgebiet *
Fahrzeuge und Anzahl
Leistungen
Versicherung vorhanden

Nachweise (Gewerbe, Versicherung, USt-IdNr.) brauchen Sie jetzt noch nicht – die laden Sie später über den Onboarding-Link hoch.

Vertragspartner ist die Ruck Zuck Umzug UG (haftungsbeschränkt), Weiden in der Oberpfalz. Ihre Bewerbungsdaten verarbeiten wir ausschließlich zur Prüfung der Zusammenarbeit – Einzelheiten im Abschnitt Partnerbewerbungen der Datenschutzerklärung. Angaben zum Unternehmen finden Sie im Impressum. Die deutsche Fassung aller Vertragstexte ist maßgeblich; die englische dient der Verständigung.