Umzug über das Jobcenter – Ihr Kostenvoranschlag in Minuten statt Tagen
Ihr Jobcenter oder die Agentur für Arbeit kann Ihren Umzug übernehmen? Für den Antrag brauchen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag – meist sogar drei von verschiedenen Firmen. Bei uns geht das sofort: Konfigurator ausfüllen, PDF per E-Mail bekommen, beim Amt einreichen. Kostenlos und unverbindlich.
- Kostenvoranschlag in Minuten
- Amtstauglich als PDF
- Kostenlos & unverbindlich
- Festpreis, der hält
So läuft die Kostenübernahme ab.
Fünf Schritte vom Antrag bis zum Umzugstag. Das Wichtigste ist die Reihenfolge: erst die Zusicherung Ihres Jobcenters einholen, dann umziehen.
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Grund für den Umzug klären
Das Jobcenter kann Umzugskosten übernehmen, wenn der Umzug erforderlich ist – etwa nach einer Kostensenkungs-Aufforderung, wegen Arbeitsaufnahme, bei Familienzuwachs oder aus gesundheitlichen Gründen. Halten Sie Ihren Grund für den Antrag schriftlich fest.
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Zusicherung vor dem Umzug beantragen
Beantragen Sie die Zusicherung nach § 22 Abs. 6 SGB II, bevor Sie umziehen – erst zusagen lassen, dann umziehen. Wer ohne vorherige Zusicherung umzieht, riskiert, dass das Amt die Kosten später nicht übernimmt.
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Kostenvoranschläge einreichen
In der Regel verlangt das Amt drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Firmen. Unseren erstellen Sie in wenigen Minuten: schriftlich, mit Firmendaten und allen Leistungen als aufgeschlüsselte Einzelposten.
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Bewilligung abwarten
Ihr Jobcenter prüft die Unterlagen und entscheidet über die Kostenübernahme. Wird bewilligt, wählt das Amt in der Regel den wirtschaftlichsten Anbieter. Warten Sie den Bescheid ab, bevor Sie den Auftrag erteilen – dann sind Sie auf der sicheren Seite.
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Wir ziehen Sie um
Nach der Bewilligung planen wir Ihren Termin und erledigen den Umzug. Abgerechnet wird nach den Vorgaben Ihres Bescheids – auf Wunsch klären wir die Zahlung direkt mit dem Amt.
Ehrlich gesagt: Das letzte Wort hat Ihr Jobcenter.
Ob und in welcher Höhe das Amt zahlt, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Häufig wird zunächst ein Umzug in Eigenregie bewilligt; ein Umzugsunternehmen übernimmt das Amt vor allem, wenn Sie den Umzug nicht selbst stemmen können – gesundheitliche Gründe, Alter, alleinerziehend, keine Helfer. Begründen Sie das im Antrag. Unser Kostenvoranschlag ist in jedem Fall kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Warum Ruck Zuck für Ihren Amts-Umzug?
Sachbearbeiter wollen nachvollziehbare Zahlen, Sie wollen einen Umzug ohne Überraschungen. Unser Kostenvoranschlag liefert beides – schwarz auf weiß.
- Kostenvoranschlag sofort statt in Tagen. Kein Besichtigungstermin nötig, kein Warten auf einen Rückruf: Konfigurator ausfüllen, PDF in wenigen Minuten im Postfach.
- Festpreis = keine Nachforderungs-Diskussion. Was im Kostenvoranschlag steht, gilt – weder Sie noch das Amt müssen über Nachforderungen verhandeln.
- Transparente Einzelposten. Jede Leistung steht einzeln im Dokument – Transport, Etagen, Kartons, Montage. So kann Ihr Sachbearbeiter die Zahlen direkt nachvollziehen.
- Abrechnung nach Bescheid. Wir rechnen nach den Vorgaben Ihres Bewilligungsbescheids ab – auf Wunsch direkt mit dem Amt.
- Kostensenkungs-Umzug komplett aus einer Hand. Muss die alte Wohnung leer und besenrein übergeben werden, übernehmen wir die Wohnungsauflösung gleich mit.
Festpreis für Ihren Umzug berechnen.
Adresse, Wohnungsgröße, Möbel – der Preis aktualisiert sich live. Ihren Sofortpreis bekommen Sie direkt per E-Mail.
Konfigurator wird geladen…
Jetzt Kostenvoranschlag fürs Amt erstellen.
Kostenlos in 60 Sekunden: Konfigurator ausfüllen, PDF per E-Mail bekommen, beim Jobcenter einreichen. Ob und in welcher Höhe übernommen wird, entscheidet Ihr Amt – unser Kostenvoranschlag verpflichtet Sie zu nichts.
Antwortzeit Werktags: meist innerhalb von 4 Stunden. Wochenende: bis Montag früh.